Friedrich von Schuckmann an Wilhelm Fürst zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein in Berlin
Berlin, Sonntag, 27. Januar 1828

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An

des Königl. Geheimen Staats-Mini-

sters und Ober-Kammerherrn

Herrn Fürsten zu Sayn-

Wittgenstein

Durchlaucht

hier

Zu No 297.

Ew. Durchlaucht ermangele ich nicht auf das hochgeneigte Schreiben vom gestrigen Tage die anliegende Nr: 17. des hiesigen Conversations-Blattes vom 24ten des Mts. ganz ergebenst zurückzustellen*. Ich habe darauf sofort an das hiesige Polizei-Präsidium diejenige Verfügung erlaßen, von der ich mich beehre, Ew. Durchlaucht in der Anlage Abschrift ganz ergebenst mitzutheilen, aus deren Inhalt Hochdieselben geneigtest ersehen werden, daß bereits in Gemäsheit Ihrer früheren Aeußerungen in der besagten Angelegenheit das Polizei-Präsidium mit bestimmter Anweisung versehen gewesen ist, über deren Nichtbeachtung ich daher Auskunft erfordert, und das Polizei-Präsidium unter seiner eigenen Vertretung, zu unbedingter Vollziehung meiner Verfügungen verantwortlich gemacht habe.

Berlin [Kürzel]
Namens Sr. Excellenz
[Paraphe:] Sch

Apparat

Zusammenfassung

habe bereits eine Anweisung erlassen, keinen Artikel bezüglich der Streitigkeiten um die Einstudierung des Oberon zu genehmigen, und nun nochmals eine diesbezügliche Verfügung folgen lassen; für die bisherige Nichtbeachtung macht er das Polizei-Präsidium verantwortlich

Incipit

Ew. Durchlaucht ermangele ich nicht auf das hochgeneigte Schreiben

Verantwortlichkeiten

Übertragung
Joachim Veit; Eveline Bartlitz

Überlieferung

  • Textzeuge: (D), Geheimes Staatsarchiv – Preußischer Kulturbesitz (D-Bga)
    Signatur: I. HA Rep. 77 (Ministerium des Innern), Tit. 1000, Nr. 1, Bl. 79r

    Quellenbeschreibung

    • Brief von Schreiberhand

    Einzelstellenerläuterung

    • „… des Mts. ganz ergebenst zurückzustellen“Beilage fehlt; befrifft den anonymen Beitrag „Oberon und der Windmüller in Potsdam“.

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