Wilhelm Fürst zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein an Friedrich von Schuckmann in Berlin
Berlin, Donnerstag, 13. Mai 1824

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beehre ich mich die Anlagen hierbei zurück zu reichen.

Der H. Gr: v. Brühl hat den Spontini bei mir verklagt und ich bin im Begrif gewesen lezteren zur Verantwortung zu ziehen. Die Selbsthülfe des H. Grafen entledigt mich, in dieser Sache vorzuschreiten. |

Ich habe nichts dagegen, wenn Ew. Excellenz die Erlaubnis ertheilen, daß die beiden Aufsätze aufgenommen werden; jeder hat alsdann seinen Muth gekühlt: nur bitte ich gehorsamst den Befehl zu ertheilen, daß diese Fehde hiermit geschlossen ist und keine weitern Artikkels über diese Angelegenheit aufgenommen werden. |

Der H. Graf v. Brühl hat mir seinen Artikkel* selbst eingesendet.

Ew. Excellenz bitte ich gehorsamst gelegentlich um eine Abschrift des Schreiben von d. H. Grafen. WFzWittgenstein

Apparat

Zusammenfassung

schickt die Anlagen zurück; aufgrund der „Selbsthülfe“ von Brühl will er keine weiteren Schritte unternehmen und erteilt die Genehmigung zum Druck der Inserate

Incipit

Ew. Excellenz | beehre ich mich die Anlagen hierbei zurück zu reichen.

Generalvermerk

Vgl. dazu auch das Gutachten über die Auseinandersetzungen zwischen Brühl und Spontini (1824) sowie die Briefe zwischen Lichtenstein und Weber vom 15. und 17. Mai 1824

Verantwortlichkeiten

Übertragung
Eveline Bartlitz

Überlieferung

  • Textzeuge: Berlin (D), Geheimes Staatsarchiv – Preußischer Kulturbesitz (D-Bga)
    Signatur: I. HA Rep. 77 Innenministerium, Polizeiabteilung, Tit. 420, Nr. 3, Bl. 17r-18r

    Quellenbeschreibung

    • e. Br. m. U.

Textkonstitution

  • „über diese Angelegenheit“über der Zeile hinzugefügt
  • Schreiben von“über der Zeile hinzugefügt

Einzelstellenerläuterung

  • „… Brühl hat mir seinen Artikkel“Vgl. Reaktion Brühls inkl. die Erklärung der Mitglieder der Generalmusikdirektion in der Königlich privilegirten Berlinischen Zeitung von Staats- und gelehrten Sachen, Nr. 174 (15. Mai 1824).

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