Wilhelm zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein an Intendanz Berlin in Berlin
Berlin, Sonntag, 13. Juni 1824

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Absolute Chronologie

Vorausgehend

Folgend


An die General-Intendantur
der Königl. Schauspiele.

Da mir die General-Intendantur der Königl. Schauspiele in dem Schreiben vom 11t d. M. angezeigt hat, daß sie es aus Kosten- und andern Rücksichten gegen den Meister, und um nicht der strengsten litterarischen Kunstkritik zu verfallen, so wie aus vielen andern Ursachen, für Pflicht halte, das weitere Studium der Euryanthe offiziell zu inhibiren; so kann ich darüber nur meine persönliche Zufriedenheit bezeigen, daß ich von dieser Angelegenheit einstweilen nichts weiter höre.

Da mir außerdem die General-Intendantur p in dem Schreiben vom 10t d. M. angezeigt hat, daß der Herr v.Weber für seine Partitur noch keine Zahlung erhalten hat, und ich es für unschicklich halte, daß ein Königl. Institut das Werk eines auswärtigen Komponisten so lange ohne Zahlung zurückbehält, so trage ich derselben auf, die Partitur dem p v. Weber sofort um so mehr zurück zu senden, als lezterer solche auch, wie in dem Schreiben vom 10t d. M. gesagt ist, für den Augenblick gern zurüknehmen wird. Von der Wiedereinforderung des Werkes wird erst dann die Rede seyn, wenn die Zahlung geleistet werden kann, und ich erwarte vor der Einforderung eine Anfrage dieserhalb von der General-Intendantur, um vorher noch nähere Anordnungen zu treffen, damit von keiner Seite so traurige Leidenschaftlichkeiten und Persönlichkeiten, wie in Betreff der Aufführung dieser Oper bisher zum Vorschein gekommen sind, von Neuem eintreten.

Zur Vorbeugung aller Mißverständnisse und Vermeidung weiterer Korrespondenz über diese Sache habe ich der Königl: General-Musik-Direktion von diesen Bestimmungen Kenntniß gegeben.

/gez: W.F.Z. Wittgenstein.

Apparat

Zusammenfassung

ist nach Mitteilung der Generalintendanz mit Verschiebung der Euryanthe-Aufführung einverstanden und veranlasst, Weber die Partitur vorerst zurückzusenden; sie soll erst wieder angefordert werden, wenn sie bezahlt werden kann

Incipit

Da mir die General-Intendantur der Königl. Schauspiele in dem Schreiben

Verantwortlichkeiten

Übertragung
Eveline Bartlitz; Joachim Veit

Überlieferung in 3 Textzeugen

  • 1. Textzeuge: Kopie: Berlin (D), Staatsbibliothek zu Berlin – Preußischer Kulturbesitz, Musikabteilung (D-B)
    Signatur: Weberiana Cl. II A f 1, 13

    Quellenbeschreibung

    • Kopie von Carl Maria von Weber unter der Überschrift „Abschrift der Aktenstükke die mir H. Ritter Spontini unter 3t July zusendete.“ als Anlage zu seinem Brief an Hinrich Lichtenstein vom 15. September 1824 (auf 1 DBl. mit 4 b. S. hat Weber kopiert: A100352 und A100340 auf Bl 1r, A100464 auf Bl. 1v bis 2r, A042382 auf Bl. 2r, A042381 auf Bl. 2r/v; auf Bl. 2v ist zudem ein Zeitungsausschnitt aufgeklebt)

    Dazugehörige Textwiedergaben

    • Kopie: Berlin (D), Staatsbibliothek zu Berlin – Preußischer Kulturbesitz, Musikabteilung (D-B)
      Signatur: Weberiana Cl. II B, 1. f. (Anhang), S. 489–490
    • Kopie: Berlin (D), Staatsbibliothek zu Berlin – Preußischer Kulturbesitz, Musikabteilung (D-B)
      Signatur: Weberiana Cl. II B, 1. f. (Anhang), S. 500–501
  • 2. Textzeuge: Kopie: Leipzig (D), Leipziger Stadtbibliothek – Musikbibliothek (D-LEm)
    Signatur: PB 37 (Nr. 57)
  • 3. Textzeuge: Berlin (D), Geheimes Staatsarchiv – Preußischer Kulturbesitz (D-Bga)
    Signatur: I. HA Rep 89, Preuß. Geh. Zivilkabinett, Nr. 21095, Personal und Angelegenheiten der Königl. Oper und Kapelle 1825, Bl. 89r/v

    Quellenbeschreibung

    • Kopistenhand; fälschlich mit 1825 datiert

Textkonstitution

Webers Abschrift bedient sich vieler Kürzel, während die im Konvolut der Lichtenstein-Korrespondenz überlieferte Abschrift das Originalschreiben vermutlich getreuer wiedergibt; daher wurde Letztere als Textvorlage gewählt. Die Abschrift im Geheimen Staatsarchiv erschien aufgrund ihrer problematischen Datierung als Grundlage ungeeignet.

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