Weber-reiche Stargardt-Auktion mit dem Autograph der Jubel-Kantate

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Der typische Albtraum eines jeden Editors: Kaum ist der neue Band erschienen, taucht eine neue Quelle auf! So geschehen auch nach der Publikation der Partitur der Jubel-Kantate (WeV B.15) in Serie II, Bd. 4, herausgegeben von Irmlind Capelle im Sommer 2018: In der jetzigen Frühjahrsauktion von J. A. Stargardt am 12. und 13. März 2019 wurde unter Nr. 724 das „Eigenh. Musikmanuskript mit e. Namenszug und Datum“ der 1818 uraufgeführten Jubel-Kantate angeboten. Neu war aber zum Glück lediglich, dass dieses Autograph nach vielen Jahren in Privatbesitz nun wieder auftauchte – für die Edition konnte ein alter Mikrofilm aus der Sammlung Weberiana genutzt werden, der angefertigt worden war als sich das Manuskript noch im Besitz der Nachfahren befand. Dennoch war es natürlich höchst wünschenswert, dass dieses kostbare Autograph (der Schätzpreis lag bei 60.000 €) durch die Öffentliche Hand erworben würde. Angesichts der Tatsache, dass das Werk anlässlich des 50. Regierungsjubiläums des sächsischen Königs Friedrich August I. komponiert worden war, lag natürlich der Weber-Bestand der Sächsischen Landes- und Universitätsbibliothek (SLUB) Dresden besonders nahe. Die Leiterin der Musikabteilung, Frau Dr. Barbara Wiermann, konnte sich auch rasch für das gute Stück begeistern und dank der zusätzlichen Unterstützung durch die Kulturstiftung der Länder gelang es ihr schließlich das Autograph bei der Auktion für ihre Sammlung zu erwerben. Alle Weberianer gratulieren zu dieser Neuerwerbung und freuen sich, dass das Autograph nun dauerhaft dort aufbewahrt wird, wo auch bereits die Widmungspartitur der Jubel-Kantate und die zum gleichen Anlass geschriebene, aber nicht mit der Kantate zusammenhängende Jubel-Ouvertüre (WeV M.6) im Autograph liegt.

Aber nicht nur dieses Musikautograph wurde in der Auktion angeboten, sondern zugleich ein ungewöhnlich reichhaltiger Bestand an 12 Weber-Dokumenten und Briefen, darunter das Original von Webers Namenstagsgedicht für den Klarinettisten Heinrich Baermann vom Juli 1811 (in der Weberiana-Sammlung ist nur der Entwurf dieses Gedichts erhalten), Webers Schuldschein für den Schwieberdinger Löwenwirt Johann Michael Hönes vom 6. Oktober 1808, gleich drei Briefe an den Berliner Intendanten Karl Graf von Brühl vom 5. Januar 1816, 19. Februar 1820 und 15. März 1821, ein Brief an den Leipziger Verleger Carl Friedrich Peters vom 5. August 1818, ein Brief an Webers Librettistin Helmina von Chézy vom 9. April 1822, an den Schriftsteller Friedrich Wilhelm Gubitz in Berlin vom 27. Februar 1825 sowie an den Flötisten Anton Bernhard Fürstenau vom 28. April 1826 [recte: 30. April]. Hinzu kam Webers Einreisevisum für London vom 13. März 1826, eine (weitere) gedruckte Eintrittskarte zum Konzert vom 26. Mai 1826 in den Argyll Rooms in London sowie ein Stuttgarter Libretto-Druck des Freischütz aus dem Jahr 1822. Es war völlig klar, dass nicht alle diese Objekte für die Öffentliche Hand erworben werden konnten. Immerhin konnten durch die Mitwirkung der Weberianer drei Schreiben ersteigert werden, die nach Möglichkeit im Laufe des Jahres der Sammlung Weberiana der Staatsbibliothek zu Berlin einverleibt werden sollen: das frühe Stuttgarter Dokument, das Schreiben an Brühl vom 5. Januar 1816 und der Brief an Helmina von Chézy vom 9. April 1822. So erfreulich der reiche Weber-Segen im Katalog auch war – es ist zu hoffen, dass die Autographe künftig wieder „wohldosierter“ auftauchen, damit die Erwerbungs-Chancen für die Weber-Sammlungen unserer Bibliotheken wieder steigen. Höchst erfreulich war im übrigen, dass der Erwerber des sehr schönen zweiseitigen Autographs mit dem Namenstagsgedicht für Baermann umgehend eine Kopie für unser Archiv zur Verfügung stellte – auch dafür sehr herzlichen Dank!

Joachim Veit, Samstag, 22. Juni 2019

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