Webers “Werkverzeichnisse”

Carl Maria von Weber hinterließ drei Auflistungen eigener Werke, die bezüglich Zweck, Adressat und Datierung von ihm nicht eindeutig bezeichnet sind1; alle drei sind zwar komplett überliefert, aber inhaltlich unvollständig. Trotzdem enthalten wenigstens zwei dieser Verzeichnisse wesentliche Fakten, die für einen Überblick über das Schaffen des Komponisten, besonders für die Erstellung eines neuen Werkverzeichnisses, unverzichtbar sind; alle drei sollen daher nachfolgend betrachtet und sowohl chronologisch als auch hinsichtlich ihrer Bedeutung eingeordnet werden.

Chronologisches Verzeichnis der eigenen Kompositionen von 1798 bis 1823

Die wichtigste Auflistung, die als einzige tatsächlich dem Charakter eines (wenn auch unvollständigen) Werkverzeichnisses entspricht, ist nur im Erstdruck überliefert; das Manuskript dürfte sich beim Tod des Komponisten noch in dessen Nachlass befunden haben – darauf deutet zumindest die Publikation in der ersten Weber-Schriftenausgabe (1828) von Karl Theodor Winkler hin (dort in Bd. 3, S. 158–172), dem für seine Edition überwiegend die nachgelassenen Handschriften Webers als Grundlage dienten. Auch wenn das Original verschollen ist, wird anhand der Anlage des Verzeichnisses klar, dass es nicht in einem Arbeitsgang entstanden ist, sondern über einen längeren Zeitraum hinweg komplettiert wurde. Der auffallende Wechsel einerseits zwischen Werk-Nennungen, die ausschließlich mit Jahresangaben versehen sind (bis Ende 1817) und jenen mit genaueren Datierungen (ab Januar 1818), andererseits zwischen solchen mit bzw. ohne Noten-Incipit (bis Anfang Mai 1818 ohne, ab Ende Mai 1818 bis Januar 1819 überwiegend mit) nährt die Vermutung, dass die Auflistung in den ersten Monaten des Jahres 1818 begonnen wurde (zunächst rückwirkend), um sie dann in mehreren Etappen fortlaufend zu aktualisieren. Zeitlich steht die Liste also in auffallender Nähe zur Entstehung der autobiographischen Notizen, die Weber im Auftrag von Amadeus Wendt im März 1818 verfasste. Ob diese Autobiographie auch den Ausschlag gab, sich einen Überblick über das eigene musikalische Werk zu verschaffen, bleibt spekulativ, würde aber die zeitaufwändige Recherchearbeit Webers erklären. Sicher ist allerdings, dass jenes Verzeichnis-Manuskript, das Winkler 1828 noch für seine Edition zur Verfügung stand, keinesfalls 1818 an Wendt geschickt worden war, da noch bis ins Jahr 1823 hinein Ergänzungen vorgenommen wurden, die, zumindest was die genauen Datierungen bis Juli 1820 betrifft, nur vom Komponisten selbst vorgenommen werden konnten.
Innerhalb der Auflistung sind im wesentlichen vier zeitliche Abschnitte unterscheidbar:

a) Übersicht über die Jahre 1798 bis 1809

Für diesen Zeitraum konnte Weber noch nicht auf Tagebuch-Notizen zurückgreifen, er musste die Liste also aus dem Gedächtnis erstellen bzw. sein (unvollständiges) Werkarchiv konsultieren. Das erklärt, warum nicht alle Datierungen unumstößlich sind (die 2. Sinfonie entstand beispielsweise 1807, nicht wie angegeben 1806). Trotzdem enthält die Liste gerade in diesem Abschnitt wesentliche Informationen, zählt sie doch auch Kompositionen auf, die nach Webers eigener Darstellung (in der Autobiographie) „ein Raub der Flammen“ wurden (das betrifft – mit Ausnahme der frühen Messe – alle Kompositionen des Jahres 1799), leider mehrfach nur gruppenweise zusammengefasst ohne Angaben zur genauen Anzahl und/oder Besetzung (Gesänge, Kanons, Variationen). In brieflichen Offerten von Franz Anton bzw. Carl Maria von Weber an verschiedene Musikverlage (9. Dezember 1800, 25. November 1801, 12. März 1805, 7. Februar 1807) sind mehrere der von Weber in seiner Liste genannten Kompositionen zusätzlich dokumentiert, allerdings finden sich in den Verlagsangeboten auch noch Hinweise auf weitere Werke, die Weber in seiner Zusammenfassung von 1818 vergaß oder als nicht erwähnenswert erachtete, so die kammermusikalischen Bearbeitungen des Mozart-Requiems und der Fanchon, die in Breslau komponierten Variationen für Flöte und Orchester oder die vermutlich für das oberschlesische Carlsruhe bestimmte zehnstimmige Harmoniemusik (zusätzlich zur genannten sechsstimmigen Harmonie in B, die hier mit 1808 datiert ist).

b) Übersicht über den Zeitraum 1810 bis Anfang Mai 1818

Als Grundlage für diese Zusammenfassung dienten Weber vermutlich seine Tagebuch-Aufzeichnungen, allerdings ist die Liste auch in diesem Abschnitt unvollständig. Manche kleinere Auftragsarbeit für das Prager Theater, in Prag entstandene Tanz-Kompositionen bzw. -Arrangements oder die dem Herzog von Sachsen-Gotha-Altenburg 1812 zum Geburtstag überreichten Lied-Instrumentierungen mag Weber absichtlich unterschlagen haben, da sie ihm nicht wichtig genug erschienen; der Umstand allerdings, dass auch die Klaviersonate op. 24 in der Übersicht fehlt, kann lediglich als ein Versehen Webers (oder Winklers bei der Edition?) betrachtet werden. Der Informationswert der Liste ist in diesem Abschnitt also geringer als jener des Tagebuchs.

c) Übersicht über den Zeitraum von Ende Mai 1818 bis Juli 1820

Diese Notizen, die anfangs mit Noten-Incipits gekoppelt sind, scheint Weber in mehreren Etappen nachgetragen zu haben, vermutlich meist direkt nach der Komposition der genannten Werke (und somit nicht zwangsläufig in zeitlichem Zusammenhang mit den Tagebuchnotizen). Interessanterweise bezeichnen nicht alle hier genannten Daten den Abschluss der Komposition; oft trug Weber das Werk bereits in die Liste ein, wenn er es (laut Tagebuch) gerade erst „vollendet entworfen“ hatte, also die Instrumentierung bzw. Überarbeitung noch ausstand (möglicherweise betrachtete Weber somit den eigentlichen Kompositionsakt mit dem Entwurf als – zumindest vorerst – abgeschlossen). Größere Werke, die in mehreren, voneinander getrennten Kompositionsphasen entstanden, erscheinen – wie bereits in der Übersicht ab 1810 – mehrfach, jeweils mit der Nennung einzelner Abschnitte bzw. Nummern.

Auch in diesem dritten Teil der Liste erreichte Weber keine Vollständigkeit; einige kleinere Auftragsarbeiten für das Dresdner Theater (besonders Schauspielmusiken) bleiben beispielsweise ausgespart. Von besonderer Wichtigkeit sind die Incipits zu den drei Solfeggien, die Weber eigentlich zu einer Sammlung von bis zu 20 Stück ausbauen wollte. Die zwei- bzw. dreitaktigen Notate sind alles, was von den kleinen Stücken erhalten geblieben ist.

d) Angaben zu 1821 bis 1823

Die Nachträge für die genannten Jahre beschränken sich auf zwei größere zyklische Werke und eine Liedersammlung, nun wieder ohne genauere zeitliche Einordnung, und brechen dann ganz ab; ob die entsprechenden Aufzeichnungen auf Weber zurückzuführen sind, ist nicht gänzlich gesichert. Die Angaben hätte auch eine andere Person in der Liste nachtragen können, beispielsweise Winkler in seiner Druck-Ausgabe, dagegen spricht allerdings, dass drei spätere Werke, an denen dieser selbst als Textautor bzw. Übersetzer mitgewirkt hatte, nicht ergänzt wurden: Oberon, das Pintos-Fragment und die Schottischen Lieder.

Eigenhändige Werkliste C. M. von Webers (nach 1822)

Diente das erste, zwischen 1818 und 1823 geführte Verzeichnis wohl überwiegend der Selbstvergewisserung Webers über sein musikalisches Schaffen, so ist eine zweite Liste, geordnet nach Opus-Zahlen, wohl eher als ein Arbeitsinstrument zu verstehen. Bereits am 29. September 1812 hatte Weber im Tagebuch notiert, er habe „die Opus[-Nummern]“ seiner „gestochenen Sachen arrangiert“; das war durchaus nötig, da Weber seine Kompositionen von verschiedenen Verlagen herausgeben ließ. Dabei war es bereits zur Mehrfachvergabe einer Nummer gekommen: sowohl die um den Jahreswechsel 1809/10 bei Gombart verlegten Six Pièces à quatre mains als auch die 1811 von Simrock publizierten Sonates progressives hatten die Opus-Zahl 10 erhalten. Solche Fehler zukünftig zu vermeiden, war Grund für die Ausarbeitung einer solchen Liste. Allerdings ist die im Tagebuch erwähnte Zusammenstellung nicht identisch mit der überlieferten – letztgenannte wirkt nicht wie ein über einen längeren Zeitraum mehrfach ergänztes Manuskript, sondern scheint in einem Zug niedergeschrieben, enthält aber Werke die zwischen 1798 und 1823 entstanden, kann also frühestens 1823 niedergeschrieben sein. Übrigens kam es trotzdem auch nachfolgend zu Irritationen bezüglich der Opus-Zählung, so bei den Duetten op. 30, die Weber versehentlich an zwei Verleger gab und die bei Haas (und zunächst auch bei Schlesinger) als op. 30 erschienen, bei Schlesinger in der Neuauflage von 1827 aber zu op. 31 geändert wurden, da im selben Verlag die in der Liste als op. 31 gezählten Deutschen Gesänge ebenso als op. 30 publiziert worden waren. Postum bürgerte sich dadurch die Zählung der Lieder als op. 30, die der Duette als op. 31 ein, also anders, als von Weber ursprünglich beabsichtigt. Ob Weber selbst die Zählung durcheinandergebracht hatte oder es erst im Verlag beim Druck der Lieder zu der Verwechslung kam, bleibt unklar, da Webers Stichvorlagen zu beiden Zyklen (sowohl jene für Haas als auch die für Schlesinger) nicht überliefert sind.

Bei einem solchen Arbeitsinstrument versteht sich, dass Weber auf Werk-Datierungen verzichten konnte. Auch die Verlage sind nicht genannt. Weber beschränkte sich auf die Angabe von Opuszahl und dazugehörigem Werktitel (oft in verkürzter Form), bei Liedern und Gesängen ergänzt um eine separate Heft-Zählung. Dabei sind allerdings nicht alle bis 1823 im Druck erschienenen Werke erfasst. So fehlen sämtliche Einzeldrucke von Liedern (etwa in Zeitschriften, Almanachen etc., aber auch das erste bei Böhme erschienene Lied „Umsonst entsagt’ ich“), die 1802 publizierten Ecossaisen sowie Werke, die ohne Webers Zutun publiziert wurden (wie die von Steigenberger herausgegebenen Minnesänger-Lieder). Inkonsequent war Weber auch bezüglich der (nur als Klavierauszüge herausgegebenen) Bühnenwerke: Während Freischütz, Preciosa und Euryanthe eine (im Vertrieb nie gebräuchlich gewordene) Nummer erhielten, blieben Silvana und Abu Hassan unberücksichtigt (sowohl die Sammelausgaben bei Schlesinger bzw. Simrock als auch die Vorabpublikationen von Einzelnummern durch André bzw. Steigenberger und Hofmeister). Dafür sind mit den beiden Dresdner Messen auch Werke in die Übersicht aufgenommen, deren mögliche Publikation 1823 noch nicht verbindlich geregelt war.

Interessant ist, dass Weber auch dort, wo es bei den Erstpublikationen keine Bezeichnungsfehler gegeben hatte, eine Neuvergabe von Opus-Nummern vornahm; das betrifft diejenigen Werke, die in den Erstdrucken ohne entsprechende Zählung geblieben waren (in der Liste op. 1, 2, 4–8, 11, 14, 16, 18–20). Dabei ist nicht gänzlich gesichert, ob Weber in jedem Fall bereits zum Zeitpunkt der Publikation die hier festgehaltenen Opus-Zahlen verbindlich im Kopf hatte, oder ob vielmehr einzelne Zählungs-Lücken von Weber später „gefüllt“ wurden, um eine durchgehende Nummernfolge zu erreichen. Die beiden als op. 10 im Druck erschienenen Zyklen (s. o.) wurden nun zu op. 9 bzw. 17, während die Nummer op. 10 mit den Variationen über ein Originalthema belegt wurde, die im Erstdruck als „Oeuvre 5 des Variations“ bezeichnet waren (und für die sich postum die Zählung als op. 9 einbürgerte).

Wohl erst nach der Niederschrift der vorliegenden Liste kam es zu einer abweichenden Zählung der 1823/24 bei Schlesinger publizierten Konzerte für Klarinette f-Moll und Es-Dur bzw. für Fagott als op. 73–75 (anstelle 72–74), allerdings existieren frühe Abzüge des Stimmen-Erstdrucks des ersten Klarinettenkonzerts mit der Zählung als op. 72. Die Änderung hat wohl Schlesinger zu verantworten, denn auch die Stichvorlage des Fagott-Konzerts ist von Weber als op. 74 bezeichnet, während der Erstdruck als op. 75 gezählt ist (die Stichvorlagen zu den Klarinettenkonzerten sind verschollen, so dass dort keine Überprüfung möglich ist).

Eigenhändiges Verzeichnis ausgewählter, zwischen 1803 und 1812 publizierter (bzw. zum Druck gegebener) Werke C. M. von Webers (ca. August 1812)

Weniger ertragreich bezüglich zusätzlicher Informationen zu Webers musikalischem Schaffen, aber weit problematischer hinsichtlich der Rekonstruktion ihrer Entstehungsumstände ist eine dritte Liste einzustufen, die im Sommer 1812 entstanden sein dürfte, zumindest enthält sie ausschließlich Kompositionen, die bis August 1812 erschienen waren bzw. mit deren baldigem Erscheinen Weber zu diesem Zeitpunkt rechnen konnte, da sich die Stichvorlagen bereits bei den Verlagen befanden. Da Weber im August 1812 mit dem Verleger Gröbenschütz in Berlin, im September desselben Jahres mit Kühnel in Leipzig erste Verträge abgeschlossen hat, schien zunächst denkbar, dass hier eine Vertriebsliste für einen Verleger vorliegt (also Vorschläge Webers, welche Werke aus anderen Verlagen jeweils mit ins Sortiment aufgenommen werden könnten), doch u. a. die auf den ersten Blick willkürlich wirkende Auswahl einzelner Kompositionen aus der Zeit zwischen 1803 und 1812 (im wesentlich beschränkt auf Werke für bzw. mit Klavier) bestärkte die Zweifel an dieser Hypothese. Die Überlieferungsumstände deuten eher darauf hin, dass hier eine Empfehlungsliste für Webers kurzzeitige Klavier-Schülerin, Großfürstin Maria Pawlowna, vorliegen könnte; möglicherweise jenes „Verzeichniß“, das Weber am 12. November 1812 nach Weimar geschickt hat (vgl. dazu ausführlicher den Generalvermerk im Apparat der Edition). Zu dieser Vermutung passt auch die Anlage der Liste, die auf Datierungen und Opuszahlen verzichtet; genannt werden ausschließlich Titel und Verlag (ausreichende Angaben, um die genannten Ausgaben durch einen Musikalienhändler beschaffen zu lassen).

Im wesentlichen sind alle Informationen dieser Liste auch durch andere Quellen verfügbar; interessant ist allerdings ein Detail: Weber spricht ausdrücklich von sechs Liedern „mit Guittarre und Pianoforte“ bei Gröbenschütz und Seiler. Tatsächlich hatte Weber laut Tagebuch am 19. August 1812 mit dem Verleger über „6 Lieder“ verhandelt und am 26. August die Stichvorlage zusammengestellt: „die 6 Lieder für Gröbenschütz arrangirt“ (hier übrigens noch als op. 17 gezählt). In der Monatsübersicht zum August heißt es ausdrücklich „6 Lieder an Gröbenschütz op. 25“. In allen vier Fällen werden die sechs Lieder als Einheit behandelt, die schließlich als op. 25 erschienene Sammlung sollte also nach Ansicht des Komponisten offenbar alle sechs Kompositionen enthalten, während der Verleger das Heft auf die fünf Solo-Lieder beschränkte, das mehrstimmige Schwäbische Tanzlied aber separat (als Stimmensatz und ohne Opuszählung) publizierte. Andere Verlage hatten sich an gemischten Lieder-Heften nicht gestört, so sind in op. 13 fünf Sololieder mit einem Kanon gekoppelt, in op. 23 vier Solo-Lieder mit zwei mehrstimmigen Gesängen (später vereinte Weber in op. 54 zwei Duette mit fünf Liedern, und auch die Volkslieder op. 64 und die Lieder op. 66 mischen Ein- und Mehrstimmiges). Die fehlende Zählung des Schwäbischen Tanzlieds ist also keine Inkonsequenz Webers, sondern erklärt sich durch einen (möglicherweise eigenmächtigen) Eingriff des Verlegers.

Endnotes

  1. 1Eine weitere Liste der zwischen 1798 und 1813 im Druck erschienenen bzw. zum Druck gegebenen Kompositionen (bis einschließlich op. 28, allerdings ohne op. 26 und 27) enthält der Brief vom 9. März 1813 an Gottfried Weber, in diesem Falle besteht hinsichtlich des Zwecks (Anregung von Rezensionen durch Gottfried Weber) sowie der Datierung und des Empfängers freilich kein Erklärungsbedarf.

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