Eigenhändiges Verzeichnis ausgewählter, zwischen 1803 und 1812 publizierter (bzw. zum Druck gegebener) Werke C. M. von Webers
(1812)

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Charles Marie de Weber.

Apparat

Zusammenfassung

Eigenhändiges Werkverzeichnis von ausgewählten, zwischen 1803 und 1812 im Druck erschienenen (bzw. zum Druck gegebenen) Werken Webers:

Incipit

Der Erste Ton, zur Declamation mit Musik. KlavierAuszug

Generalvermerk

Das früheste genannte Werk ist der vierhändige Zyklus op. 3 (erschienen 1803), die spätesten sind die Grande Polonaise op. 21 (erschienen erst 1815, aber bereits 1810 an den Verlag übergeben), die Lieder op. 23 und 25 sowie der Silvana-Klavierauszug (im August 1812 an die jeweiligen Verlage gegeben). Erstaunlich (und hinsichtlich der Auswahlprinzipien bislang nicht nachvollziehbar) sind die Lücken in der Aufzählung, so fehlen fast alle größer besetzten, in den Druck gegebenen Kompositionen aus dem Zeitraum zwischen 1803 und 1812 (u. a. Konzertouvertüre (WeV M.4), Klavierkonzert Nr. 1 (WeV N.9), Sinfonie Nr. 1 (WeV M.2b), Grand Potpourri (WeV N.6)), aber auch wichtige Kammermusik (Klavier-Quartett (WeV P.5), Sonates progressives (WeV P.6)) und die erste Klaviersonate (WeV Q.2), während die Zusammenstellung vorrangig Variationen-Zyklen (für Klavier bzw. in kammermusikalischer Besetzung), Lieder, vierhändige Klavierwerke sowie Vortragsstücke für Klavier solo berücksichtigt, daneben aber auch eine Konzertarie und zwei Klavierauszüge, ohne dass in allen diesen Bereichen Vollständigkeit garantiert wäre. Insofern lässt sich bislang der Anlass für die Entstehung der Niederschrift nicht rekonstruieren; als frühester Zeitpunkt käme der August 1812 in Betracht. Alle im September 1812 an Kühnel verkauften Werke fehlen, ebenso alle 1813ff. zum Druck gegebenen Kompositionen.

Auffallend ist, dass der Verlag Gröbenschütz und Seiler in Berlin nach dem im August 1812 erfolgten Vertragsabschluss mit Weber über die Lieder op. 25 (einschließlich dem Schwäbischen Tanzlied) ab spätestens November auch ältere Werke des Komponisten aus den Verlagen Gombart und Simrock in Berlin vertrieb (natürlich nicht die Schlesinger-Ausgaben, die in Berlin direkt zu beziehen waren); möglicherweise geschah dies auf Anregung Webers (ein Verzeichnis wie das vorliegende könnte als Orientierungshilfe für die Beschaffung gedient haben). Entsprechende Annoncen des Verlages finden sich in den Berlinischen Nachrichten von Staats- und gelehrten Sachen, 1812, Nr. 136 (12. November) sowie in der Königlich privilegirten Berlinischen Zeitung von Staats- und gelehrten Sachen, 1812, Nr. 137 (14. November). Allerdings sind die dortigen Angebote nicht deckungsgleich mit den in Webers Liste genannten Publikationen der beiden Verlage, denn sie enthalten auch im Verzeichnis nicht genannte Kompositionen: die Allemandes op. 4, die erwähnte Konzertouvertüre (beides Gombart) sowie das Klavierquartett (Simrock). Die Nennung der Ausgaben von Gröbenschütz und Schlesinger scheint zudem dagegen zu sprechen, dass die Liste tatsächlich für Gröbenschütz bestimmt war. Vielleicht hatte Kühnel in Leipzig bei seinem Vertragsabschluss mit Weber (4. September 1812) um eine solche Zusammenstellung gebeten, um seinerseits den Vertrieb von Webers Werken in Sachsen zu übernehmen. Allerdings schaltete nicht Kühnel Vertriebsanzeigen über Weber-Editionen aus den Verlagen Schlesinger und André in der AmZ, sondern Breitkopf & Härtel (u. a. im Intelligenz-Blatt Nr. 10 vom August 1812, Sp. 48 sowie Nr. 18 vom Dezember 1812, Sp. 78f.).

Mit Breitkopf stand wiederum der langjährige Redakteur der AmZ Friedrich Rochlitz in engem Kontakt. Ihm hatte Weber im Brief vom 14. April 1812 ein „Verzeichniß“ seiner „gestochenen Sachen die noch nicht [in der AmZ] angezeigt sind“ angekündigt, verbunden mit der Bitte, diese „gelegentlich anzeigen zu laßen“. Dass es sich beim hier vorliegenden Verzeichnis um das Rochlitz zugesagte handelt, dagegen spricht allerdings der Umstand, dass mehrere der aufgelisteten Werke bereits in der AmZ gewürdigt worden waren: Die Six Petites Pièces faciles hatte man 1803 mit Webers eigenem Subskriptionaufruf beworben, die Variationen über das Castor-und-Pollux-Ballett waren 1805 eingehend besprochen worden (Jg. 7, Nr. 17 vom 23. Januar 1805, Sp. 275f.), die Variationen op. 9 sind im Intelligenz-Blatt Nr. 9 vom September 1810 (Jg. 12, Sp. 34) unter den neuen Musikalien gelistet, die Dorina-bella-Variationen, die vierhändigen Stücke op. 10 und das Momento capriccioso im Intelligenz-Blatt Nr. 4 vom April 1811 (Jg. 13, Sp. 13), der Klavierauszug zum ersten Ton im Intelligenz-Blatt Nr. 10 vom August 1811 (Jg. 13, Sp. 44). Zudem erschien die Grande Polonaise erst 1815, konnte also noch gar nicht angezeigt werden.

Eine vielleicht plausiblere Erklärung der Niederschrift ermöglicht der Blick auf ihre Überlieferung: Die Liste befindet sich im Thüringischen Staatsarchiv Weimar im Bestand des ehemaligen Großherzoglichen Hausarchivs. Weber selbst stand besonders mit einer Person aus dem großherzoglichen Haus in engerer Beziehung: der Großfürstin Maria Pawlowna, die er im Januar 1812 kennengelernt hatte, der er am 17. September 1812 laut Tagebuch eigene Kompositionen übersandte und die im Herbst 1812 Klavierunterricht beim Komponisten nahm und ihn häufiger zum Musizieren einlud. Könnte das Verzeichnis eine Empfehlung sein, welche seiner Werke Weber für das private Musizieren der Großherzogin als geeignet empfand? Das würde jedenfalls die Bevorzugung leichterer Werke für bzw. mit Klavier sowie auf Lieder erklären, während Weber Klavierquartett und Klavierkonzert offenbar zu anspruchsvoll für die dilettierende Musikerin erschienen. In diesem Zusammenhang ergibt auch die Beschränkung auf den Klavierauszug zum Ersten Ton (nicht die Orchesterstimmen), der gänzliche Verzicht auf reine Orchesterwerke (Sinfonie, Ouvertüre, Grand Potpourri) und das Unterschlagen einiger zu leichter bzw. für die Hausmusik wenig geeignete Frühwerke (Fughetten, Allemandes, Variationen op. 2) Sinn. Fraglich bleibt, warum die Sonates progressives nicht in die Auswahl einbezogen wurden und was die Großfürstin mit den Orchesterstimmen der Konzertarie anfangen sollte. Möglicherweise waren die Werke ja Inhalt der gemeinsamen Gespräche, und die Liste diente zur Erinnerung, bei welchen Verlagen man die von der Dame gewünschten Kompositionen beschaffen könnte. In diesem Fall könnte es sich bei der Liste um jenes „Verzeichniß“ handeln, das Weber laut Tagebuch am 12. November 1812 nach Weimar sandte. Auch wenn Adressat und Zweck der Liste vorläufig nicht eindeutig bestimmbar sind, erscheint diese letzte Hypothese am naheliegendsten.

Entstehung

frühestens August 1812, vermutlich spätestens 12. November 1812

Verantwortlichkeiten

Übertragung
Joachim Veit; Frank Ziegler

Überlieferung

  • Textzeuge: Weimar (D), Thüringisches Hauptstaatsarchiv (D-WRl)
    Signatur: HA A XXV, W 46

    Quellenbeschreibung

    • 1 Bl. (1 b.S.)

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