Vom Umgang mit verlorenen Briefen

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Dass in Briefgesamtausgaben die Gesamtheit der überlieferten Korrespondenz einer Person publiziert wird, versteht sich von selbst, wie aber geht man mit den Nachweisen verschollener Briefe um? Mit dem Thema der editorischen Erschließung verlorener Briefe beschäftigte sich vom 19. bis 21. März 2025 die Tagung „Lücken-Texte“, veranstaltet vom Forschungsinstitut Brenner-Archiv der Universität Innsbruck in Zusammenarbeit mit der Kommission für allgemeine Editionswissenschaft der Arbeitsgemeinschaft für germanistische Edition. Die Tagungsteilnehmer plädierten nachdrücklich dafür, dass solche anhand unterschiedlichster Quellen zu rekonstruierenden (im Sprachgebrauch der Weber-Ausgabe „erschlossenen“) Briefe in ihrer Gesamtheit integraler Bestandteil jeder Korrespondenz-Gesamtausgabe sein sollten. Joachim Veit, der an der Tagung teilgenommen hatte, brachte deren Ergebnisse in die Klausurtagung der Weber-Gesamtausgabe im April d. J. ein und stellte damit den Umgang der Weber-Gesamtausgabe mit dem Thema der erschlossenen Briefe erneut auf den Prüfstand.

Die Weber-Brief-Gesamtausgabe innerhalb unserer Digitalen Edition hat in den zurückliegenden Jahren einen allmählichen Wandel bezüglich dieser Thematik vollzogen, so dass der Umgang mit erschlossenen Briefen für den Nutzer auf den ersten Blick beliebig wirken mag – Grund genug, diesen Wandel einmal zu thematisieren und zu begründen.

Ganz selbstverständlich war immer (und ist bis heute), dass alle in Bibliotheks-, Sammlungs-, Antiquariats- bzw. Auktionskatalogen nachgewiesenen, aber heute (z. B. durch Kriegsverluste oder unzugänglichen Privatbesitz) nicht mehr greifbaren Briefzeugnisse innerhalb der Ausgabe erfasst werden. Solche Verzeichnisse enthalten oft zusätzlich zu den Rahmendaten (Briefschreiber / -empfänger, Schreibdatum und -ort) auch Angaben zu Format, Umfang und Inhalt, bis hin zu Zitaten (teils in Übersetzung). All’ diese Informationen werden innerhalb der Edition ausgewertet und angemessen dokumentiert. Dasselbe gilt für verlorene Briefe, die in älterer Sekundärliteratur erwähnt bzw. in Auszügen zitiert werden; so ist ein Großteil der Korrespondenz von Franz Anton und Carl Maria von Weber mit dem Verlagshaus Breitkopf & Härtel nur aus der Verlags-Gedenkschrift von Oskar von Hase bekannt. Da in beiden Fällen meist wichtige inhaltliche Informationen vorliegen, werden solche Briefnachweise innerhalb der Weber-Ausgabe nicht als „erschlossene Briefe“ behandelt, sondern sind Teil des Hauptkorpus der Edition.

Anders der Umgang mit Briefnachweisen in Quellen aus dem direkten Weber-Umfeld. So wurden zwar Einzelschriftstücke wie Carl Maria von Webers Reisenotizen von 1807 oder die Korrespondenz- und Ausgabennotizen von Franz Anton von Weber aus dem Jahr 1811 bezüglich der darin erwähnten Briefe komplett ausgewertet, aber Webers Tagebücher bildeten angesichts der Vielzahl der darin nachgewiesenen empfangenen und geschriebenen Briefe eine spezielle Herausforderung: Das Verhältnis zwischen überlieferten Briefen von und an Weber (inklusive der 115 Albumblätter knapp über 1700 Nummern) und den laut Tagebüchern nachweisbaren verlorenen Schreiben (vorsichtig geschätzt die mindestens fünffache Menge) übersteigt das bei vielen Briefeditionen übliche Maß. Noch dazu sind von Weber im Rahmen der Korresondenznachweise in der Regel nur Familienenamen notiert, zudem ermöglicht die flüchtige Schreibung nicht immer eindeutige Lesungen, so dass die erwähnten Briefschreiber bzw. -empfänger ohne zusätzliche inhaltliche Indizien häufig gar nicht zweifelsfrei zuzuordnen sind.

Anfangs war der Enthusiasmus noch groß, und so wurde bei den zuerst digital verfügbar gemachten Tagebuch-Jahrgängen 1810 und 1817 noch der Versuch gestartet, die erschlossenen Briefe komplett zu erfassen: Für 1810 wurden sowohl die von Weber geschriebenen als auch die von ihm empfangenen Briefe ohne Ausnahme angesetzt (auch dann, wenn der Briefschreiber bzw. -empfänger nicht sicher zugewiesen werden konnte), für 1817 dann zumindest noch alle von Weber geschriebenen Briefe. Schnell aber „überwucherte“ die Zahl der erschlossenen Briefe die überlieferten Brieftexte, und da damals noch keine Filtermöglichkeiten zur Verfügung standen, die (wie inzwischen möglich) ein Ausblenden der inhaltsleeren „Karteileichen“ erlaubt, wurde die Gesamterschließung nach diesen beiden Tagebuch-Jahrgängen zunächst abgebrochen.

Im Rahmen der Brief- und Tagebuch-Kommentierung ist dann ein anderer Umgang mit dem Thema gefunden worden: Verlorene Schreiben wurden in der Regel nur dann als erschlossene Briefe angesetzt, wenn sie mindestens zweimal in Originalzeugnissen (Brief, Tagebuch und/oder Dokument) Erwähnung finden, um über die Rückverweise inhaltliche Verknüpfungen herstellen zu können. So geben Antwortvermerke auf Briefen oftmals Hinweise auf genaue Datierungen einzelner in Webers Tagebuch erwähnter empfangener Schreiben. Inhaltliche Bezugnahmen in Antwortbriefen können ebenso Hinweise auf Schreibdaten enthalten wie thematische Einordnungen erlauben. Im Tagebuch sind zu erhaltenen Briefen zwar nie Schreibdaten erwähnt, sondern immer nur die Empfangsdaten zu erschließen, gelegentlich sind aber kurze Hinweise zum Inhalt angegeben. Dem Bündeln aller dieser verstreuten Mosaiksteinchen dient die Ansetzung des erschlossenen Briefs (über die Rückverweise sind die Bezüge vom Nutzer herstellbar).

Das Plädoyer der Innsbrucker Tagungsteilnehmer für eine möglichst komplette Dokumentation verlorener Briefe, wie sie innerhalb einer digitalen Edition durchaus denkbar ist und (als Maximalforderung) auch wünschenswert erscheinen mag, brachte unter den Mitarbeitern der Weber-Ausgabe widersprüchliche Reaktionen hervor und blieb auch nach leidenschaftlichen Diskussionen zunächst strittig. Tatsächlich kann ein solcher Komplettnachweis verlorener Briefe Bedeutungsverschiebungen mit sich bringen: So war der Münchner Hofmusikdirektor Ferdinand Fränzl als Kontaktperson Webers in der bayerischen Residenz durchaus bekannt, der einzige erhaltene Brief Webers an ihn von 1819 deutet aber nicht auf einen intensiveren gedanklichen Austausch zwischen beiden Musikern hin. Um so erstaunlicher die Zahl und Frequenz der zwischen 1815 und 1825 von beiden Musikern gewechselten Briefe – man hatte sich möglicherweise mehr zu sagen als die üblichen kollegialen Höflichkeitsbekundungen? War Fränzl also – neben Heinrich Baermann und Johann Nepomuk von Poißl – eine der wichtigeren Bezugspersonen in der bayerischen Hauptstadt?

Interessant auch, mit welchen Bekannten, teils auch solchen, mit denen Weber zeiweise gemeinsame küntlerische Projekte verfolgte, er offenbar keine Korrespondenz pflegte; darunter beispielsweise Clemens Brentano, Karl Förster und Ludwig Robert.

Andererseits suggeriert ein kompletter Nachweis aller zu erschließenden Briefe einen vermeintlich vollständigen Überblick über den gedanklichen Austausch zwischen zwei Personen, der tatsächlich aber – zumindest in Form einer Briefauflistung – nie zu erreichen ist, und das aus verschiedenen Gründen:
1) Webers Briefnachweise im Tagebuch sind zwar sehr umfangreich, aber trotzdem selektiv: Es sind mehrere Briefe überliefert, die im Tagebuch nicht verzeichnet wurden, die Weber also vergessen hatte oder deren Nachweis er als überflüssig erachtete.
2) Der Briefwechsel wurde oftmals durch persönliche Treffen unterbrochen, so dass der Gedankenaustausch nicht verschriftlicht werden musste. Somit fehlen in einer reinen Briefauflistung wichtige Daten.
3) Manchmal erfolgte der Austausch quasi „über Bande“, also über dritte Personen. So beauftragte Weber z. B. mehrfach seine Frau, in seinem Namen an andere Personen zu schreiben, nicht immer wird im Tagebuch allerdings klar, ob die darin erwähnten Briefe Caroline von Webers tatsächlich in seinem Auftrag versandt wurden. Solche Briefe, die Teil des Gedankenaustauschs mit dem erwähnten Briefempfänger sein können (aber nicht müssen), werden nicht immer als Teil von Webers Korrespondenz erkennbar.

Die rege Diskussion endete mit einer Vertagung: Es wurde beschlossen, als weitere Diskussionsgrundlage den (nur unvollständig überlieferten) Tagebuch-Jahrgang 1814 im Hinblick auf erschlossene Briefe durchzusehen, allerdings erwies sich die Wahl dieses (Halb-)Jahrgangs aufgrund der im Vergleich zu anderen Teilen des Tagebuchs relativ geringen Frequenz an Korrespondenz in diesem Zeitraum als wenig aussagekräftig: Für die erste Jahreshälfte 1814 wurden nur ca. 150 zusätzliche „erschlossene“ Briefe angelegt.

Im Rahmen der Tagebuch-Kommentierung wurde daher anschließend ein anderer Ansatz verfolgt: Es wurden mehr als 240 Personen ausgewählt, die im Kontext einer Musiker-Gesamtausgabe als besonders wichtig gelten können: Komponisten und Musikerkollegen Webers, Musikschriftsteller, Verleger, Musikalienhändler, Musikinstrumentenbauer, Librettisten und Literaten, Theaterdirektoren sowie engere Familienmitglieder und einige weitere besonders einflussreiche und langjährige Briefpartner. Deren Korrespondenz mit Weber ist nun – soweit die Tagebuchnotizen dies erlauben – komplett erschlossen. Allein für diesen Teilbereich ergab sich für die Edition ein Zuwachs von deutlich mehr als 2500 nicht überlieferten Briefen (weit mehr als das Hauptkorpus der überlieferten Briefe!); er wäre ggf. in der Zukunft um den ebenso wichtigen Bereich der Theaterschaffenden (Sänger und Sängerinnen, Schauspieler und Schauspielerinnen etc.) zu erweitern. Zu folgenden Personen bzw. Institutionen sind die Korrespondenznachweise im Tagebuch soweit möglich komplett ausgewertet und in die Ansetzung „erschlossener Briefe“ übertragen worden:

Komponisten bzw. Musikerkollegen, Musikschriftsteller sowie Mitglieder des Harmonischen Vereins:
Franz Anton Arand von Ackerfeld, Charlotte Bachmann, Heinrich Backofen, Heinrich Baermann, Anton Bayer, Ludwig van Beethoven, Julius Benedict, Ludwig Berger, Friedrich Wilhelm Berner, Gottlob Benedict Bierey, Georg Friedrich Bischoff, Carl Blum, Johann Ludwig Böhner, Pierre Crémont, Franz Danzi, Joseph Dautreveaux, Heinrich Dorn, Justus Johann Friedrich Dotzauer, Alexander von Dusch, Carl Eberwein, Wilhelm Ehlers, Carl Dietrich Eule, Friedrich Ernst Fesca, Friedrich Ferdinand Flemming, Ferdinand Fränzl, Franz Joseph Fröhlich, Anton Bernhard Fürstenau, Johann Gänsbacher, Lebrecht Grabau, Carl Guhr, Theodor Haßloch, Ludwig Hellwig, Johann Simon Hermstedt, E. T. A. Hoffmann, Johann Nepomuk Kalcher, Carl Kloss, František Max Kníže, Conradin Kreutzer, Heinrich Eduard Josef von Lannoy, Franz Lauska, Carl August von Lichtenstein, Peter Joseph Lindpaintner, Barham Livius, Johann Christian Lobe, Carl Loewe, Heinrich Marschner, August Mayer, Albert Gottlieb Methfessel, Giacomo Meyerbeer, Julius Miller, Karl Borromäus von Miltitz, Francesco Morlacchi, Ignaz Franz von Mosel, August Eberhard Müller, Wenzel Müller, Johann Friedrich Naue, Joseph Panny, Maria Theresia Paradis, Ernst Pastenacy, Friedrich Wilhelm Pixis, Johann Nepomuk von Poißl, Carl Gottlieb Reissiger, Philipp Jakob Riotte, Peter Ritter, Friedrich Rochlitz, Carl Ludwig Roeck, Andreas und Bernhard Romberg (soweit unterscheidbar), Carl Friedrich Rungenhagen, Benedikt Schack, Johann Gottfried Schicht, Aloys Schmidt, Johann Philipp Samuel Schmidt, Joseph Ignaz Schnabel, Friedrich Schneider, Georg Laurenz Schneider, Johann Philipp Christian Schulz, Friedrich Ludwig Seidel, Ignaz Xaver von Seyfried, George Smart, Louis Spohr, Gaspare Spontini, Joseph Strauß, Thaddäus Susan, Wilhelm Sutor, Georg Joseph Vogler, Karl Jakob Wagner, Anselm Weber, Gottfried Weber, Joseph Weigl, Amadeus Wendt, Christoph Friedrich Ernst Weyse, Friedrich Wollank, Carl Friedrich Zelter

Verleger / Verlage, Musikalienhändler und Instrumentenbauer:
Johann Anton André, Joseph Brodmann, Johann Friedrich Cotta, Georg Joachim Göschen, Johann Carl Gombart, Johann Gröbenschütz, Friedrich Wilhelm Gubitz, Franz Haas, Gottfried Christoph Härtel (inklusive Redaktion der AmZ), Wilhelm Heinrichshofen, Johann Friedrich Kaufmann, Heinrich Kisting, Ambrosius Kühnel, Carl Christian Lose, Hans Georg Nägeli, Carl Friedrich Peters, Heinrich Albert Probst, Christian Sanderhoff, Adolph Martin Schlesinger, Maurice Schlesinger, B. Schott’s Söhne, Nikolaus Simrock, Joseph Steigenberger, Sigmund Anton Steiner, George Thomson, Carl Zulehner, Luise Zumsteeg

Librettisten / Librettistinnen und weitere Literaten sowie Redakteure:
Adolf Bäuerle, Georg von Blankensee, Carl und Friedrich Justin Bertuch, Ludwig Breuer, Otto Christoph von Budberg, Ignaz Franz Castelli, Helmina von Chézy, Johann Ludwig Choulant, Karl von Decker, Friedrich Förster, Eduard Heinrich Gehe, Wolfgang Adolph Gerle, Georg Friedrich von Gerstenbergk, Friedrich Haug, Franz Carl Hiemer, Peter Wilhelm Graf von Hohenthal, Carl von Holtei, Karl Friedrich Ludwig Kannegießer, Friedrich Kind, August Kuhn, August Friedrich Ernst Langbein, Johann von Mailáth, Karl Müglich, Methusalem Müller, Adolf Müllner, Gottlob Adolph Ernst von Nostitz und Jänckendorf, Adam Gottlob Oehlenschläger, Joseph Passy, James Robinson Planché, Carl Johann Prochaska, Georg Reinbeck, Carl Wilhelm Reinhold, Emil Reiniger, Ludwig Rellstab, August Rublack, Karl Wilhelm Salice-Contessa, Moritz Gottlieb Saphir, Adolph von Schaden, Johann Friedrich Schlotterbeck, Ignaz von Schönholz, Heinrich Stieglitz, Ludwig Tieck, Christoph August Tiedge, Karl Theodor Winkler, Johann Gottfried Wohlbrück, Pius Alexander Wolff

Theaterdirektoren (bzw. Hofbeamte mit Zuständigkeit für das Hoftheater) und Direktionsmitarbeiter:
Joseph von Auffenberg, Domenico Barbaja, Ferdinand von Biedenfeld, Heinrich Blümner, Peter von Braun, Carl Graf von Brühl, Joseph August Cleeves, Moritz von Dietrichstein, Louis Duport, Johann Friedrich Esperstedt, Carl Friedrich von Hahn-Neuhaus, Franz Ignaz von Holbein, August Wilhelm Iffland, Charles Kemble, August Klingemann, Hans Heinrich von Könneritz, August von Kotzebue, Karl Theodor Küstner, Georg Carl Friedrich Kunowski, Joseph Kupelwieser, Friedrich von Lehr, Johann Carl und Johanna Liebich, Wolf Adolph August von Lüttichau, Ferdinand Pálffy von Erdőd, Hr. Puscha, Ferdinand Reder, Friedrich Sebald Ringelhardt, Friedrich Ludwig Schmidt, Daniel Schütte, Joseph und Franz Seconda, Joseph von Sonnleithner, Joseph Stich, Carl von Stockhorn, Johann Nepomuk Stiepanek, Johann Valentin Teichmann, Georg Friedrich Treitschke, Heinrich Graf Vitzthum von Eckstädt, Sophie Walther

engere Familienangehörige:
Caroline von Weber, Edmund von Weber, Franz Anton von Weber, Fridolin von Weber, August Weyrauch, Jeanette Weyrauch, Victorine Weyrauch/Ringelhardt, Christiane Sophia Henrietta Brandt, Christoph Hermann Joseph Brandt, Louis Brandt, Maria Magdalena Brandt

langjährige sonstige Briefpartner aus dem engeren Freundes- und Bekanntenkreis:
Hr. Apitz, Herzog August von Sachsen-Gotha-Altenburg, Christian Christoph Graf Clam-Gallas, Maria Anna Antonia Gräfin Desfours, Familie Jacob Hertz, Amalie, Wilhelm, Heinrich und Michael Beer, Carl August Böttiger, Prinz Friedrich von Sachsen-Gotha-Altenburg, Johann Christoph und Therese Grünbaum, August Konrad Hofmann, Philipp Jungh, Ignaz Kleinwächter, Friederike Koch, Johann Gottfried Kunstmann, Hinrich Lichtenstein, Gottlob Roth, Carl Schwarz, Amalie und Auguste Sebald, Friedrich Gottlieb und Friederike Türcke

Soweit der derzeitige Stand unserer Briefedition hinsichtlich der „erschlossenen Briefe“. Bei einer der nächsten Klausurtagungen soll das Thema nochmals aufgegriffen werden, um abschließend über den zukünftigen Umgang mit dem Thema Einigkeit zu erzielen. Sollte sich dabei die Maximalforderung eines kompletten Nachweises aller zu erschließenden Briefe (nicht nur nach dem Tagebuch, sondern ebenso anhand von Briefen und weiteren Quellen) als Konsens durchsetzen, würde das einen erheblichen Mehraufwand an Arbeit bedeuten, der nur über einen längeren Zeitraum zu bewältigen ist, aber angesichts von anderen Aufgaben wie der Edition der musikalischen Werke sowie der (überlieferten) Briefe, Tagebücher und Schriften lediglich eine nachgeordnete Dringlichkeit hat.

Bleibt die Frage: Muss jede Bestellung Webers bei einem seiner Weinhändler, jedes Schreiben eines nicht genau zuzuordnenden Korrespondenzpartners Müller / Mayer / Schulze über einen unbekannten, nicht zu erschließenden Gegenstand separat nachgewiesen werden, wenn solche Briefe doch über den Personennachweis und die Rückverweise von den Nutzern unserer Ausgabe leicht auffindbar sind?! Freilich kann ein Editor nie alle zukünftigen Fragestellungen der Nutzenden vorausahnen, aber schon jetzt ermöglichen die Personenkommentierungen mit wenig Aufwand das Ermitteln entsprechender Korrespondenzen. Wie weit geht der Absolutheitsanspruch bei den Briefnachweisen und inwieweit ist er angesichts der personellen und finanziellen Ressourcen unserer Ausgabe gerechtfertigt?

Wir wären an Wortmeldungen der Nutzenden unserer Ausgabe in dieser Hinsicht sehr interessiert! Wenn Sie unsere Entscheidungsfindung beeinflussen und unsere Diskussion befruchten wollen, dann schreiben Sie gerne an unsere Kontaktadresse (siehe unten: bugs@weber-gesamtausgabe.de).

Frank Ziegler, Sonntag, 14. September 2025

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